Es gibt bezüglich Unterstützung durch den Kanton zwei Kategorien von Studierenden:
Subventionsberechtigt sind:
a) Studierende
bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres mit Wohnsitz im Kanton Bern. Stichtag ist der 26. Geburtstag – dieser muss nach dem Beginn des Semesters stattfinden, für welches die Subventionen beantragt werden.
Nicht subventionsberechtigt sind:
a) Studierende aus dem Kanton Bern mit abgeschlossenem 25. Lebensjahr. (der 26. Geburtstag findet vor Semesterbeginn statt)
b) SemiPro: Ausserkantonale Studierende
c) PreCollege: Ausserkantonale Studierende*
* Ausserkantonale Studierende PreCollege können im Rahmen des regionalen Schulabkommens RSA / BEJUNE via Sekretariat beim zuständigen Kanton einen Antrag auf Unterstützung stellen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Beitrag an die SJS geleistet wird, liegt alleine bei den Kantonen. Abkommenskantone: AG / BL / BS / JU / LU / NE (Stand Schuljahr 15/16).